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HD-Ready
4.1 Einleitung
HD ready ist ein von der EICTA (European Information, Communications
and Consumer Electronics Industry Technology Association) Anfang 2005
geschaffenes Label für Geräte, die hochauflösendes Fernsehen (HDTV)
wiedergeben können. Das „HD ready“-Logo ist zurzeit das einzige
herstellerübergreifende Siegel in Europa, das eine
Mindestkonfiguration für HDTV-Equipment ausweist.
4.2 Anforderungen
Ein Hersteller darf ein Anzeigegerät mit dem „HD ready“-Logo versehen,
wenn es
• eine native 16:9-Auflösung von wenigstens 720 Zeilen hat
• über (mindestens) einen analogen YUV-Komponenteneingang verfügt
• (mindestens) einen HDCP-kopierschutzfähigen digitalen Eingang
(DVI-D/-I oder HDMI) besitzt
• über beide Eingänge (jeweils bei 50 und 60 Hertz, beim digitalen
unverschlüsselt und verschlüsselt) Vollbilder von 1280 × 720 Pixeln
(720p) und Halbbilder von 1920 × 1080 Pixeln (1080i) verarbeiten und
darstellen kann
Das Empfangsteil bleibt dabei unberücksichtigt. Das HDTV-Signal kommt
also von einer externen Set-Top-Box (HD-STB) über die erwähnten
Eingänge, die als Anschlussbuchsen ausgeführt sind, zum Anzeigeteil.
Auf Geräte, die in sich Bildschirm und HDTV-Empfänger vereinen (wie
z.B. der HUMAX LDE-HD32S), trifft das Siegel nur bedingt zu. Für diese
Geräte (und HD-Receiver) wird es zukünftig das Logo „HD TV“ geben.
Die genannten Anforderungen sollen den Käufer für alle Eventualitäten
rüsten, um das Vertrauen in die Technik zu stärken. Das neue Logo soll
das Bewusstsein wecken: Wer in Zukunft hochauflösendes Fernsehen oder
Video schauen möchte, der braucht ein Gerät mit Eignung HD-ready.
Dafür werden auch erhöhte Herstellungskosten in Kauf genommen.
Es ist nicht sicher, ob es in Europa weiterhin nur
50-Hertz-Ausstrahlungen und -Medien geben wird, und sowohl 720- als
auch 1080-Zeilen-Formate können eingesetzt werden. Daher der Zwang zur
Unterstützung von vier Formaten (720p50/60, 1080i50/60). Das Logo wird
so bisher oft als HD-fähig beworbenen Anzeigegeräten verweigert, die
entweder
• nicht alle o.g. Formate akzeptieren, obwohl sie sie physikalisch
ausreichend darstellen könnten,
oder
• zwar alle HD-Signale auswerten, aber sie auf ihre physikalische
16:9-Auflösung von weniger als 720 Zeilen herunterskalieren
4.3 Kosten und Zertifizierungsprozess
Für jährlich 1000Euro erhält ein Lizenznehmer das Recht, das Logo mit
bis zu drei Marken verwenden zu dürfen. Nur der Hersteller ist dafür
verantwortlich, dass so gekennzeichnete Geräte die Vorgaben
tatsächlich einhalten. Eine Prüfung seitens der EICTA findet nicht
statt, aber Dritte (z.B. Fachzeitschriften) ziehen die Kriterien für
ihre Tests heran. Es sind bereits mehrfach Verstösse gegen die
Lizenzbedingungen bekannt geworden, die allerdings keine
Strafzahlungen nach sich ziehen. Obwohl es bisher nicht gerichtlich
geklärt worden ist, bleibt anzunehmen, dass eine Nichterfüllung der
mit dem Siegel verbundenen Anforderungen den Kunden zum Rücktritt vom
Kauf berechtigt.
4.4 Kritik
Kopierschutz
Kopierschutzkritiker werfen der EICTA vor, mit der Voraussetzung von HDCP die Grundlage für dessen breite Einführung schaffen zu wollen,
was wiederum die Basis für Digital Rights Management (DRM) schafft.
Künftige Empfangs- und Abspielgeräte werden über andere Ausgänge
(analog oder ungeschützt digital) je nach DRM-Vorgaben keine oder nur
qualitativ verminderte Bilder (und Töne) ausgeben. Damit bekämen
bestehende Geräte ohne HDCP meistens schlechtere Signale als sie
eigentlich darstellen können oder im Extremfall gar keine.
Inwieweit dies tatsächlich umgesetzt wird, ist zurzeit noch nicht
bekannt. Die Fernsehsender fügen sich voraussichtlich den Vorgaben der
Rechteinhaber, wobei gerade von den Hollywood-Filmstudios eine eher
restriktive Politik erwartet wird.
Qualität
Die Qualität von den dafür nötigen Deinterlacern wird von „HD ready“
nicht festgelegt und zwar weder für 1080i noch für die
SDTV-Auflösungen 576i50 und 480i60. Einige Kritiker meinen, dies hätte
geschehen sollen, da viele Geräte hier Schwächen offenbaren.
Allerdings würde dies aufwendige und subjektive Testverfahren
erfordern, die nur schwer nachprüfbar wären.
Manchmal wird auch bemängelt, dass konforme Geräte
1080-Zeilen-Auflösungen auf bis zu 720 Zeilen herunterskalieren
dürfen. Diese Kritiker wünschten sich eine native
16:9-Mindestauflösung von 1080 Zeilen.
Die Unterstützung von
Vollbildsignalen mit 1080 Zeilen (1080p) und kinotypischen 24Hz bzw.
25Hz wird nicht explizit verlangt. Es existiert mit progressive with
segmented frames (psF) zwar ein zu 1080i kompatibles Verfahren, um ein
Vollbild als zwei Halbbilder mit identischem Zeitindex zu übertragen,
aber für die Verleihung des Logos ist eine Erkennung dieses Verfahren,
das auf progressiven Anzeigegeräten nur die einfachste Form des
Deinterlacings (Weaving) benötigt, ebenfalls keine Voraussetzung, so
dass einige konforme Geräte unnötig aufwendige Interpolationen
durchführen könnten, die die Qualität mindern statt zu verbessern.
4.5 Selbstzertifizierung
Es wird nicht regelmässig überprüft, ob die Hersteller sich an die
verlangten Vorgaben halten. Es entspricht somit keinem unabhängigen
Prüfsiegel, sondern setzt auf Selbstkontrolle des Herstellers und des
Kunden sowie der Fachpresse. Das „HD ready“-Label hat keinen
behördlichen oder gar gesetzlichen Status.
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