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HDCP-Kopierschutz
6.1 Einleitung
HDCP (High-bandwidth Digital Content Protection) ein
Verschlüsselungssystem, das für die Schnittstellen DVI und HDMI zur
geschützten Übertragung von Audio- und Video-Daten vorgesehen ist.
HDCP soll in Europa für HDTV Standard werden. Auch bei Blu-ray bzw.
HD-DVD soll HDCP zum Einsatz kommen.
Mit HDCP soll das Abgreifen des Video- und Audiomaterials innerhalb
der Verbindung zwischen Sender und Empfänger verhindert werden.
Fordert das abspielende Gerät (Sender, z. B. SAT-Receiver oder
DVD-Player) eine HDCP-Verbindung, muss die wiedergebende Komponente
(Empfänger, z. B. TV-Gerät, Beamer) ebenfalls HDCP unterstützen, um
das Video darstellen zu können. Falls die wiedergebende Komponente
HDCP nicht unterstützt oder keine digitale Verbindung besteht, kann
die Wiedergabe eingeschränkt (z.B. in geringer Auflösung) oder ganz
unterbunden werden. Genau genommen wird die Forderung nach
HDCP-Verschlüsselung nicht vom abspielenden Gerät selbst erhoben,
sondern diesem vom wiederzugebenden Medium mitgeteilt. Ein
HDCP-fähiger HDTV-Sat-Receiver etwa wird HDCP nur dann aktivieren,
wenn der eingestellte Sender dies gerade verlangt. Wie reagiert werden
soll, falls das wiedergebende Gerät kein HDCP unterstützt oder eine
nicht HDCP-fähige Verbindung vorliegt (z.B. über Komponenten-Kabel),
ist nicht im HDCP-Standard festgelegt. Mögliche Szenarien wären eine
Wiedergabe mit reduzierter Bildqualität (durch geringere Auflösung)
oder eine Verweigerung der Wiedergabe.
6.2 Technisch
HDCP basiert auf einer Verschlüsselung und kryptografischen Verfahren,
um die Authentizität eines Verbindungspartners zu überprüfen. Jedes
HDCP-konforme Gerät hat laut Spezifikation 40 Schlüssel gespeichert,
die eine Länge von 56 Bit aufweisen. Zum Aufbau einer verschlüsselten
Verbindung tauschen beide Komponenten am Anfang der Verbindung ihre
IDs aus und verständigen sich auf einen Einmalschlüssel für die
weitere Kommunikation. Fortan verläuft die restliche Verbindung per
AES-Verschlüsselung. Welche der jeweils 40 Schlüssel der beiden Geräte
jeweils verwendet wird, wird ausgehandelt.
Der eigentliche Kopierschutz kommt erst daher zustande, dass der
Hersteller eines Gerätes dieses von der Digital Content Protection LLC
zertifizieren lassen muss. In den Bestimmungen für die Lizenzierung
stehen die Bedingungen, zu denen auch gehört, dass HDCP-verschlüsselte
Inhalte nicht aufgezeichnet werden dürfen. HDCP ist somit eine
„Einbahnstrasse“: Ist ein Bildsignal erst einmal HDCP-verschlüsselt,
darf es von keinem HDCP-lizenzierten Gerät mehr aufgezeichnet werden.
Damit nicht jedes einzelne Gerät zertifiziert werden muss, gibt es für
die Serienherstellung Regeln, nach denen z.B. die Chiphersteller den
Verkauf der passenden Decoderchips (für den Empfänger) kontrollieren
und nur an vertrauenswürdige Partner veräussern dürfen. Als
Anforderung für vertrauenswürdige Decoder-Kunden gilt z. B., dass die
hergestellten Abspielgeräte keine Punkte (auch innerhalb des Gerätes)
zum Abgriff des unverschlüsselten Signals bieten dürfen. Ausserdem
sollen die Abspielgeräte in Zukunft über Widerrufslisten verfügen, mit
denen unzulässige Decoder-IDs abgelehnt werden sollen.
Eine gravierende Einschränkung innerhalb der HDCP-Spezifikationen ist,
dass ein Ausgabegerät parallel zu einem HDCP-Ausgang analoge
Videosignale nicht besser als in SD-Qualität (für USA und Japan NTSC,
für den Rest der Welt PAL) ausgeben darf. Damit wird verhindert, dass
Geräte wie z.B. HD-DVD- oder Blu-Ray-Abspielgeräte überhaupt
aufzeichenbare analoge HDTV-Signale ausgeben können.
6.3 Kritik
Bei HDCP handelt es sich nicht um einen Kopierschutz, sondern um einen
„Inhaltsschutz“. Das bedeutet, dass nicht lizenzierte Geräte gar keine
Chance bekommen, die per HDCP verschlüsselten Inhalte anzuzeigen -
völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt in der Lage sind,
Aufzeichnungen der dargestellten Inhalte anzufertigen oder nicht.
Da es scheinbar einen weiten Interpretationsspielraum für die
Implementation von HDCP gibt, bedeutet das Vorhandensein von
HDCP-Ausgang am abspielenden Gerät und von HDCP-Eingang am Bildschirm
noch nicht zwangsläufig, dass auch ein Bild erscheint. Für den Kunden
stellt sich dann die Frage, ob das abspielende oder das darstellende
Gerät für die Fehlfunktionen verantwortlich sind.
HDCP selbst legt in seinen Zertifizierungsrichtlinien teilweise sehr
enge Beschränkungen auf „ungeschützte“, das heisst z.B. analoge
Ausgänge für Bild und Ton: Diese Einschränkungen gehen z.T. über das
hinaus, was die Geräte wie z.B. DVD-Spieler aufgrund ihrer eigenen
Rechtemanagement-Systeme bieten dürfen. Welche der Einschränkungen
dann letzten Endes zur Geltung kommt, ist scheinbar
Interpretationssache: HDTV-Empfänger wie der PR-HD1000 von HUMAX haben
zwar HDTV-taugliche analoge Komponentenausgänge, diese dürften aber
bei aktiviertem HDCP gar nicht mehr mit Signalen bedient werden,
gleiches gilt für Tonausgabe: Einen 5.1-Dekoder dürfte es laut
HDCP-Spezifikationen an keinem handelsüblichen DVD-Player mit
DVI-Ausgang geben, es wäre sogar nur die Ausgabe von matrix-kodiertem
Stereoton erlaubt.
6.4 HDCP im Einsatz
Die auf DVI basierende Steckernorm HDMI setzt für kompatible Geräte
eine Unterstützung von HDCP voraus; hier wird ausserdem mindestens der
Standard 1.1 verlangt, der ausser den Bildsignalen auch die Tonsignale
verschlüsselt und damit vor Aufnahmen schützt.
Am 19. Januar 2005 verkündigte der Industrieverband EICTA (European
Industry Association for Information Systems) unter anderem HDCP als
eine der vorausgesetzten Komponenten für das „HD Ready“ Label von
hochauflösenden (Fernseh-)Bildschirmen.
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